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Förderaktion Reparaturbonus

Darum geht's

E-Geräte und Fahrräder reparieren.
50 % der Kosten sparen.
Umwelt schützen.

Vermissen Sie den vertrauten morgendlichen Duft, weil Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Schauen Sie in traurige Kinderaugen, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt? Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten und Fahrrädern eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher. 

Und das mehr denn je. Denn wenn Sie jetzt defekte Fahrräder oder Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher & Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur, Service oder Wartung übernimmt das Klimaschutzministerium. 

Der Reparaturbonus ist eine Förderungsaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur, Service oder Wartung von E-Geräten und Fahrrädern und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen 130 Mio. Euro aus Mitteln von „NextGenerationEU“ im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans sowie zusätzlich nationale Mittel des Bundes in Höhe von insgesamt 124 Mio. Euro zur Verfügung.

Hier gibt es die wichtigsten Infos auf einen Blick:

Informationsblatt downloaden

Ablauf

Reparaturbonus für die Reparatur, Service und Wartung eines Elektro- & Elektronikgeräts oder Fahrrads und/oder eines Kostenvoranschlags, in vier einfachen Schritten:

1.

Auf den Button „Reparaturbon erstellen“ klicken

2.

Reparaturbon herunterladen und digital speichern oder ausdrucken

3.

Reparaturbon beim Partnerbetrieb einlösen und Rechnungsbetrag bezahlen.
Die Förderungseinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb.

4.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.

Mit dem Bon-Tracker den Status Ihres Reparaturbons abfragen:

Bon tracken

Reparaturbon erstellen

Button klicken, Daten eingeben und Reparaturbon erhalten!

Reparaturbon erstellen

 

Sie haben einen Reparaturbon, aber keinen passenden Reparaturbetrieb? 

Kein Problem. Jetzt Partnerbetrieb finden und Ihren Reparaturbon bei einem der Partnerbetriebe in ganz Österreich einlösen.

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Bundesländer-Listen

Hier können Sie alle teilnehmenden Partnerbetriebe für Ihr Bundesland als PDF-Datei herunterladen:

Partnerbetriebe Burgenland herunterladen

Partnerbetriebe Kärnten herunterladen

Partnerbetriebe Niederösterreich herunterladen

Partnerbetriebe Oberösterreich herunterladen

Partnerbetriebe Salzburg herunterladen

Partnerbetriebe Steiermark herunterladen

Partnerbetriebe Tirol herunterladen

Partnerbetriebe Vorarlberg herunterladen

Partnerbetriebe Wien herunterladen

Bitte beachten Sie, dass die Listen der Partnerbetriebe monatlich aktualisiert werden. Deshalb kann es Abweichungen zwischen den Bundesländerlisten und der Partnerbetriebssuche geben. Eine aktuelle Information über die teilnehmenden Partnerbetriebe finden Sie unter "Partnerbetrieb finden".

Gut zu wissen

Alle wichtigen Infos 
zum Reparaturbonus 
für Sie in der Übersicht

  • Vom Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
  • Pro E-Gerät oder Fahrrad kann ein Bon für eine Reparatur, Service und Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschlag eines weiteren E-Geräts oder Fahrrads genutzt werden. 
  • Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind.
  • Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones, Laptop, TV-Gerät und Bohrmaschine. Die Förderung kann auch für Fahrräder und Fahrradanhänger genutzt werden. Alle förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder finden Sie in der Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die E-Geräte und Fahrräder müssen sich in Ihrem Eigentum befinden.

Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder downloaden

Informationsblatt downloaden

Beispiele von nicht förderungsfähigen E-Geräten und Fahrrädern können Sie hier downloaden.

Mit dem Reparaturbonus bis zu 50 % der Kosten sparen:

Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Maximal jedoch 200 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung bzw. maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.

Die Videos zum Reparaturbonus

Repariert statt ausrangiert.

FAQ

Was Sie noch wissen sollten Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Wenden Sie sich gerne an uns, wir beraten Sie gerne.

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